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Ersterwähnung
Der politische Hintergrund
Die Grafen von Arnstein, die ihre Burg bei Obernhof nach einem ihrer Väter "Arnoldstein" genannt hatten, verschwanden mit ihrem Besitz bald von der mittelalterlichen Landkarte. Denn der letzte Graf von Arnstein, Ludwig, gab die Grafschaft auf und verwandelte seine Burg in ein Kloster, in das er mit seiner Frau Guda eintrat. Der Besitz kam um 1160 herum zum Großteil an seinen Vetter Rembold von Isenburg, der ihn an die Grafen von Laurenburg-Nassau und den Grafen von Katzenelnbogen verkaufte; ein Teil war wohl auch schon direkt an die verwandte Nassauer Familie gefallen. In Laurenburg waren die Grafenbrüder Rupert und Arnold zu Hause, die ihren Besitz zunächst nach Nassau ausdehnten und die sich dann bald nach ihrer dort neu erbauten Burg die Grafen von Nassau nannten. Diese kamen bald zu enormem Einfluß und Reichtum.
Am Anfang des 13. Jahrhunderts regierte in Nassau Graf Heinrich II, auch "der Fromme" oder "der Reiche" genannt, zusammen mit seinem Bruder Rupert. Letzterer, auch bekannt als Gründer des Klosters Affholderbach 1222, trat später dem Deutschorden bei und überließ seinem Bruder Heinrich das Regieren. Dieser bedachte viele Kirchen und Klöster mit Schenkungen, auch die Anfänge des Limburger Doms gehen möglicherweise auf ihn zurück. Dem noch jungen Kloster Arnstein, dessen Gründer Ludwig ja durch die Aufgabe seiner Grafschaft gewissermaßen zum Aufstieg der Nassauer Grafen beigetragen hatte, fühlte er sich besonders verbunden. Das Kloster übernahm in seinem Einflussbereich wichtige Aufgaben in Sachen Schule, Krankenpflege und Seelsorge.
Pohls erste Erwähnung mit Jahreszahl
Um dem Kloster Arnstein also die notwendigen Einkünfte zu sichern, schenkte Graf Heinrich II. ihm am 24. Juni 1247 die Kirche zu Niedertiefenbach sowie die (dazugehörenden) Kapelle zu Singhofen und die Kapelle zu Pohl. Dabei sind weniger die Kirchengebäude gemeint als vielmehr die Einkünfte derselben, die dazu gehörenden Leibeigene, Höfe und Abgaben. Bald nach dieser großzügigen Schenkung verstarb Graf Heinrich II.
Die Urkunde mit der Pohler Ersterwähnung aus dem Jahre 1247 ist in der damals üblichen lateinischen Sprache verfasst. Vermutlich war es auch ein Arnsteiner Mönch, der sie niedergeschrieben hat, so wie viele Herrschende sich damals der Klostermönche als Schreiber bedienten. Das Original der Urkunde befindet sich heute im Historischen Archiv der Stadt Köln. (Nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs im März 2009 gibt es keine offizielle Bestätigung mehr dafür, dass die Urkunde noch erhalten ist bzw. in welchem Zustand sie sich befindet.) Um Arnsteiner Bücher und Schriftstücke vor Kriegswirren zu retten, hat man sie von Zeit zu Zeit in Sicherheit zu bringen versucht. Die "Pohler Urkunde" wurde deshalb wohl während des Dreißigjährigen Krieges mit Teilen des Arnsteiner Archivs in den Hof des Stiftes Steinfeld geflüchtet, von wo man sie nicht mehr zurück, sondern in den Besitz der Stadt Köln gebracht hat.
Wer das Original der Urkunde einmal hat sehen können, dem wird es sicher unvergesslich bleiben: Es ist gut erhalten und wirkt mit der dunklen Zierschrift auf dem ledern anmutenden braunen Untergrund recht farbig. Der untere Rand ist durch eine Vielzahl bunter Fäden, die man zu zwei Schnüren gebündelt hat, mit zwei großen, fast dreieckigen Siegeln verbunden. Diese tragen das Wappen der Grafen von Nassau bzw. das Wappen von Heinrichs Frau, Mechthild von Nassau. Die Schrift, mit der die Urkunde geschrieben ist, wird wegen ihrer großen Exaktheit, ihrer linearen Gleichförmigkeit und den aufwendigen Verzierungen für den Laien fast schon unleserlich. Kremer übersetzt die Kernaussagen der Urkunde in seinem Werk "Die Grafen von Nassau" wie folgt:
"Durch Gegenwärtiges soll kund gemacht werden, daß ich Heinrich, Graf von Nassau, und Mathilde, Gräfin, unsre Ehefrau, in Gegenwart unsrer Kinder der St. Nikolauskirche zu Arnstein, aus Ehrerbietung vor Gott dem allmächtigen Vater und der allerseligsten Mutter Maria und allen Heiligen, die Kirche zu Niedertiefenbach nebst den Kapellen zu Singhofen und Pohl mit Allem, was dazu gehört, zu eigen übergeben haben. Weil aber die Erquickung des Körpers manchmal die Andacht der Seele erweckt, so setzen wir mit Zustimmung der Brüder des Klosters fest, daß von den Einkünften der von uns geschenkten Kapellen jedes Jahr in der Fasten, im Advent, am Anniversarien-Tage unserer Väter und Mütter und späterhin auch an den unsrigen dem Kloster ein besonderes Fisch- oder sonstiges Gericht bereitet werde."
Rechts ist der lateinische Text der Urkunde mit der Pohler Ersterwähnung zu sehen (nach Kremer). Unten ist der Ortsname Pohl (“Paell”) in den Schriftzügen eines Arnsteiner Mönches erkennbar (ca. 1260).
Der ebenso gottesfürchtige wie großzügige Graf hat also auch daran gedacht, dass ein paar gute Mahlzeiten im Jahr schon dazu beitragen können, Leib und Seele zusammenzuhalten. Und vielleicht kann man aus der am Schluss genannten Kost auch schließen, dass Fleischgerichte eher selten und teuer waren, Fische aus Dörsbach, Mühlbach, Hasenbach und Lahn dagegen wohl sehr selbstverständlich.
Eine lange Reihe von Zeugen werden am Schluss der Urkunde genannt. Die Unterzeichner, die eine gewissenhafte Umsetzung der Schenkung garantieren sollen, werfen zugleich ein Licht auf Bevölkerungsstrukturen jener Zeit:
- Theoderich (Dietrich) der Abt von Arnstein
- Ludwig, der Prior von Arnstein
- Ortwin, der Probst des Klosters Brunnenburg bei Bremberg
- Heinrich, Werner und Wirich, drei Brüder aus dem Kloster Arnstein
- Kuno der Dechant von Limburg
- Heinrich der Cantor von Limburg
- Reimbold, der Burgkaplan des Grafen
- Hermann, genannt der Englische
- Egenolf von Dausenau
- Arnold von Miehlen
- Werner der Süße
- Albert von Seelbach
Und drei Burgmannen aus dem nassauischen Laurenburg sind noch dabei:
- Heinrich von Langenau
- sowie die Gebrüder Wipert
- und Hildenger
Besiegelt wird die Urkunde, so heißt es, auch noch mit dem Siegel von Heinrichs Söhnen Walram, Otto, Heinrich, Gerhard und Johann.
Die Urkunde mit der Pohler Ersterwähnung im Historischen Stadtarchiv zu Köln ist nicht die einzige, die uns die Schenkung Graf Heinrichs aus dem Jahre 1247 belegt. Einige Jahr später nämlich (vielleicht auch erst im 14. Jahrhundert) fertigte ein Arnsteiner Mönch vermutlich für das Klosterarchiv eine Abschrift der Originalurkunde an. Und auch diese Abschrift auf dünnem, am Rand leicht beschädigtem Papier ist uns, mit Überschrift und Randnotizen versehen, erhalten geblieben. Sie ist sehr schön, aber nicht mit großer Sorgfalt angefertigt und lagert heute im Hessischen Hauptstaatsarchiv zu Wiesbaden. Interessant ist an dieser handschriftlichen Kopie, dass der Ortsname Pohl hier zweimal - einmal in der Überschrift und einmal im Text - vorkommt und, wie damals oft üblich, dabei in ganz unterschiedlicher Weise geschrieben ist: In der Überschrift ist von "Pale" die Rede und im Text von "Paell" (= Schreibweise des Originals).
Es soll abschließend auch noch erwähnt werden, dass es noch eine ältere Urkunde gibt, in der Pohl - allerdings ohne Jahreszahl - erwähnt wird. Sie stammt aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts und besagt, dass das Prämonstratenserstift Arnstein einen Zins aus Pohl bezog. Um 1720 herum war der englische Lord Harley durch Europa gereist, um in Klöstern nach Antiquitäten zu suchen. Als er starb, hat er seine riesige Privatsammlung dem Staat vermacht und damit den Grundstock für das "British Library", das zum Britischen Museum gehört, geschaffen. "Lord Harley`s Manuscripten - Sammlung" lagerte eine Weile im Londoner Tower, dann am Cavendishsquare. Diese Urkunden gelten in ihrer Schrift als besonders schön und sind zumeist farbig, mit laubverzierten Initialen ausgeführt. Dass man sie dem englischen Lord verkauft hat, hat mit der Armut des Klosters nach dem Dreißigjährigen Krieg und mit einer gewissen Geldknappheit im Zusammenhang mit Prozessen vor dem Reichskammergericht in Wetzlar zu tun. Die Urkunde mit der ältesten Erwähnung des Ortsnamens Pohl lagert noch heute dort in London in den Folianten, die einmal Arnstein gehört haben.


