Verwaltung
baugrundstücke
Aktuell gibt es keine gemeinde-eigenen Baugrundstücke mehr in Pohl.
In der Ortslage sind jedoch einige erschlossene und bebaubare Grundstücke in privatem Besitz vorfügbar. Die Gemeinde vermittelt gerne entsprechende Kontakte und freut sich über neue Mitbürger·innen.
Im Dezember 2020 hat der Gemeinderat beschlossen, am westlichen Ortsrand (rote Fläche) ein Baugebiet auszuweisen. Im Mai 2021 legte das Planungsbüro Karst erste Entwürfe vor und der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 31.5.21 beschlossen, das Projekt auf dieser Grundlage voran zu bringen. In der Sitzung vom Januar 2022 wurde die überarbeitete Fassung der Planung verabschiedet und zur Offenlage freigegeben.
Die Planung sieht auf einer Fläche von 19.200 qm ein Allgemeines Wohngebiet mit 20 Bauplätzen vor. Deren durchschnittliche Größe beträgt 641 qm.
Interessenten können sich gerne mit der Gemeinde in Verbindung setzen.
Der Gestaltungsentwurf des Baugebietes »Oberfeld II«, Stand Februar 2022.
Blick vom »Waldfestweg« nach Osten zur Ernst-Fabricius-Straße
Blick vom Ende der Ernst-Fabricius-Straße nach Westen
Gemeinde Pohl
Römerstraße 24
56357 Pohl