Verwaltung

Wer verwaltet Pohl?

Die Ortsgemeinde Pohl liegt nahe der Grenze zu Hessen in Rheinland-Pfalz. Sie gehört seit 1969 zum Rhein-Lahn-Kreis, dessen Verwaltung im 20 Kilometer entfernten Bad Ems beheimatet ist. Das gängige KfZ-Kennzeichen ist daher EMS, vor kurzem wurden die älteren Kennungen DIZ (Diez) und GOH (St. Goarshausen) wieder reaktiviert.

Pohl wurde 1972 mit weiteren 17 Gemeinden und der Stadt Nassau zur Verwaltungseinheit »Verbandsgemeinde Nassau« zusammengeführt. Zum Beginn des Jahres 2019 fusionierte diese mit der Verbandsgemeinde Bad Ems zur Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau mit rund 28.000 Einwohnern in 26 Gemeinden sowie den beiden Städten Bad Ems und Nassau. Verwaltungschef ist der Bürgermeister der Verbandsgemeinde. Die Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau unterhält Bürgerbüros in Nassau und Bad Ems, in denen die Pohlerinnen und Pohler ihren Amtsgeschäften (z.B. Beantragung und Verlängerung von Ausweisen) nachgehen können.

Die Gemeinde Pohl handelt trotzdem eigenständig. Die Geschäfte vor Ort führt eine Ortsbürgermeisterin oder ein Ortsbürgermeister gemeinsam mit dem Gemeinderat. Dieses Gremium wird bei der Kommunalwahl für fünf Jahre gewählt und tagt gewöhnlich einmal pro Monat, um den Ort betreffende Sachverhalte zu besprechen und Beschlüsse zu fassen. Zum öffentlichen Teil dieser Sitzungen sind Pohler Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.

Sitzungstermine

Gemeinde und Verbandsgemeinde

Die Verbandsgemeinde führt die Verwaltungsgeschäfte der angeschlossenen Ortsgemeinden und Städte in deren Namen und deren Auftrag. Sie ist dabei an Beschlüsse der Stadt- und Gemeinderäte sowie an Entscheidungen der lokalen Bürgermeister*innen gebunden. Verfassungsrechtlich ist die Ortsgemeinde Pohl also selbstständig.

Die Verbandsgemeinde ist aber nicht nur »Schreibstube« sondern übernimmt übergreifende Aufgaben wie Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Schulwesen, Brandschutz, Bau und Unterhaltung zentraler Sport-, Spiel- und Freizeiteinrichtungen sowie die Flächennutzungsplanung. Koordiniert wird dies durch den Verbandsgemeindebürgermeister sowie den Verbandsgemeinderat.

Zur Finanzierung dieser Aufgaben zahlt die Ortsgemeinde – abhängig von Einwohnerzahl und Steueraufkommen – eine jährliche Umlage an die Verbandsgemeinde. Manche Aufgaben, wie z.B. KfZ-Zulassung, Müllentsorgung oder Finanz-Controlling, werden durch den Rhein-Lahn-Kreis wahrgenommen. Auch dafür zahlt die Ortsgemeinde eine sogenannte Kreis-Umlage.

Gemeinde Pohl
Waldstraße 4
56357 Pohl